Der Kreis Weimarer Land wird auf den Einzug der Hortgebühren im März 2021 verzichten und bittet die Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, diesen zu
stoppen. Eventuell doch erfolgte Buchungen werden später verrechnet. Da eine gesetzliche Regelung vom Land Thüringen noch aussteht, gilt der Verzicht auf den Einzug der Gebühren vorerst für den
März.